was geht - und was nicht...


1959 wurde die erste Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Damals war die Stoppuhr das einzige Messgerät des Polizisten. Seither hat sich die Arbeit der Polizeibehörden erheblich gewandelt und vor allem erheblich ausgeweitet. Es handelt sich im Wesentlichen um automatisierte und standardisierte Tätigkeiten. Hierbei ist wie bei allen Routinetätigkeiten immer wieder festzustellen, dass sich Fehler einschleichen, die deshalb nicht auffallen, weil niemand über die Tätigkeiten mehr nachdenkt. Es schleichen sich Ungenauigkeiten ein, die über Fahrverbote entscheiden und die das Verkehrszentralregister zu Unrecht belasten können.

 


Welche Geldbußen, wieviele Punkte und ob ein Fahrverbot drohen erfahren Sie hier. Einfach die vorgeworfene Übertretung eintragen und schon wissen Sie, worum es geht:

Bei Punkten ist die Fahrerlaubnis latent in Gefahr ! Oft lohnt sich ein Überprüfung. Hier einfach den Anhörbogen der Bussgeldbehörde oder den Bußgeldbescheid hochladen, und Sie erhalten eine kompetente Einschätzung vom Fachanwalt.

Behördendokument hochladen

Falls Sie die Unterlagen nicht zur Hand haben, gehts auch so:

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

Hinweis zu den Kosten:

Eine erste Überprüfung der Angelegenheit kostet mit Rechtschutz nichts.